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248 Treffer:
71. Mitglied werden  
Beratung bei allen Rechtsfragen im Bau-, Vergabe- und Steuerrecht sowie im Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht Beratung bei Problemen mit öffentlichen und privaten Auftraggebern eigene…  
72. Vorteile für Innungsmitglieder  
Vorteile einer Mitgliedschaft Ihre Vorteile als Mitglied der Bauinnung Mühldorf-Altötting in Verbindung mit den Leistungen der Bayerischen Baugewerbeverbände: aktuelle Informationen durch…  
73. Mitgliedsbetriebe  
Geschäftsstelle Bauinnung Mühldorf-Altötting Werkstr. 13 a 84513 Töging Tel.: 08631 / 3876-0 Fax: 08631 / 3876-40 info@handwerk.altoetting-muehldorf.de Mitgliedsbetriebe  
74. Impressum  
Impressum Bauinnung Mühldorf-Altötting Sitz der Geschäftsstelle Werkstraße 13 a 84513 Töging Tel.: 08631 / 3876-0 Fax: 08631 / 3876-40 E-Mail: info@handwerk-aoe-mue.de Rechtsform …  
75. Hinweise zu Angaben in Ausbildungsverträgen  
Der ZDB hat ein aktuelles Hinweisblatt zu Angaben in Ausbildungsverträgen unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Regelungen erstellt. Mit Änderung des § 11 BBiG (Vertragsniederschrift) aufgrund…  
76. Pflegeversicherung - Beitragssteigerung gestaffelt nach Kindern  
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 einer Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung zugestimmt. Ab dem 1. Juli 2023 gelten damit für Versicherte unterschiedliche Beitragssätze in der…  
77. CO2-Leitfaden und Berechnungstool für den CO2-Fussabdruck  
Ermittlung des betrieblichen CO2-Fussabdruckes: Leitfaden und Tool für LBB-Mitglieder Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen ist in aller Munde und kommt mit großen Schritten auf…  
78. Neuer ZDB-Leitfaden zur Mantelverordnung (EBV und BBodSchV)  
Seit 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die neue Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft – mit  großen Änderungen für die Baupraxis. Der ZDB stellt…  
79. Wahlprüfsteine der Bayerischen Bauwirtschaft zur Landtagswahl in Bayern 2023  
Die Bayerische Bauwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen. Im Wohnungsbau und im öffentlichen Hoch- und Tiefbau führen hohe Baukosten, steigende Bauzinsen und die fehlende…  
80. Neuregelung für das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten durch Bauhandwerker - Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024  
Am 1. Juli 2024 tritt Artikel 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung in Kraft. Damit endet eine dreijährige Übergangsfrist für das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten.…  
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