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Nachunternehmervertrag überarbeitet: Neue Fassung jetzt online

Wenn unsere Mitgliedsbetriebe als Auftraggeber Nachunternehmer beauftragen, empfehlen wir die Verwendung des Musters „Nachunternehmervertrag Bau“. Dieser wurde aktualisiert und liegt jetzt in der Fassung April 2026 vor.

In der neuen Version wurde insbesondere die Vertragsstrafenregelung an die geltende Rechtsprechung angepasst. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu Sicherheitsleistungen und zur Verpflichtung des Auftragnehmers, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, konkretisiert. Die neue Version einschließlich Anlagen ist ab sofort im Mitgliederbereich verfügbar:
Musterverträge & -formulare