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Gebäudetyp E: Bundesministerien legen Eckpunktepapier vor

Am 20. November 2025 stellten die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein gemeinsames Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vor. Der Gebäudetyp E soll einen Beitrag dazu leisten, dass das Bauen einfacher, günstiger und schneller wird.

Das Eckpunktepapier sieht zunächst die Schaffung eines neuen Gebäudetyp-E-Vertrages vor. Durch diesen soll auf einfache und bürokratiearme Art und Weise die Möglichkeit eröffnet werden, rechtssicher einfachere Standards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelung vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein.

Ziel ist es, dass eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr stets zu einem Mangel führt. Die nun geplante zivilrechtliche Verankerung des Gebäudetyps E schafft die dringend benötigte Rechtssicherheit für Bauherren und Unternehmen. Konsequent umgesetzt kann er ein wirksames Instrument sein, um das Bauen wieder bezahlbar zu machen. Mit dem neuen Vertragstypus kann künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abgewichen werden, ohne dass dies auf Kosten von Sicherheit oder Qualität geht.

Umsetzung muss zeitnah erfolgen

Damit das Instrument seine Wirkung entfalten kann, ist es jedoch wichtig, dass zeitnah ein konkreter Gesetzesentwurf vorgelegt wird. Der von der Bundesregierung angedachte Zeitplan, einen entsprechenden Referentenentwurf erst Ende des Jahres 2026 vorzulegen, ist angesichts des akuten Wohnraummangels nicht nachvollziehbar. Hier ist deutlich mehr Tempo erforderlich. Dies forderte auch die Bauministerkonferenz, die am 20. und 21. November 2025 unter dem Motto „Einfacher, schneller und kostengünstiger Bauen“ in Würzburg tagte.

Eckpunkte Gebäudetyp E

Foto: Adobe Stock