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Bau-Schlichtungsverhandlung führt zum Schiedsspruch

Mitgliedsverbände müssen innerhalb von 14 Tagen abstimmen.

Nachdem die diesjährigen Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen nach der dritten Verhandlungsrunde gescheitert waren, hat der Schlichter am 19.04. folgenden Schiedsspruch vorgelegt, der mit den Stimmen der Arbeitnehmerseite bei Ablehnung durch die Arbeitgeberseite angenommen wurde:

  • Laufzeit 01.05.2024 bis 31.03.2026
  • Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge
  • Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab 01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 4,95 Prozent
  • Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2024 bundeseinheitlich auf 1.080 Euro angepasst.

Über den Schiedsspruch wird nun in den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft bis zum 3. Mai 2024 abgestimmt. Wird der Schiedsspruch mehrheitlich abgelehnt kommt keine Einigung zustande.

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