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Westbalkanregelung: Verlängerung um drei Jahre beschlossen

Die sogenannte Westbalkanregelung ermöglicht seit 2016 Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten die Einreise nach Deutschland zur Erwerbstätigkeit unabhängig von einer formalen Qualifikation. Auf diesem Weg konnte das Baugewerbe jedes Jahr tausende von berufserfahrenen Arbeitskräften gewinnen.

Die Westbalkanregelung war zunächst bis Ende 2020 befristet und sollte damit zum Ende dieses Jahres auslaufen. Den dringend benötigten Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten, die in den meisten Fällen keine formale Qualifikation, dafür aber enorme Berufserfahrung vorweisen können, wäre damit der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verwehrt gewesen.

Um dies zu verhindern, hatten sich die Arbeitgeberverbände massiv für die Verlängerung der bestehenden Regelungen über den 31. Dezember 2020 hinaus eingesetzt.

Am 26. August 2020 hat das Bundeskabinett nun eine (modifizierte) Verlängerung der Westbalkanregelung für drei Jahre, bis Ende 2023, beschlossen. Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Regelung ist, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die aus den Westbalkan-Staaten mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland einreisen dürfen, auf ein jährliches Kontingent von 25.000 beschränkt wird.

Die Neuregelung wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat hat der Verlängerung am 9. Oktober zugestimmt.

Westbalkanregelung

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