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Landkreis Wunsiedel wird Radonvorsorgegebiet

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat den Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge mit Wirkung ab 11. Februar 2021 zum Radonvorsorgegebiet erklärt. Damit sind bei Baumaßnahmen neben Maßnahmen zum Feuchteschutz gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zusätzliche technische Maßnahmen nach der Strahlenschutzverordnung erforderlich.

Was sind Radonvorsorgegebiete?

Radonvorsorgegebiete sind Regionen, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert (300 Bq/m³) überschreitet. Bayern hat diese Festlegung landkreisscharf getroffen und (zunächst) ausschließlich den Landkreis Wunsiedel zum Vorsorgebiet erklärt.

Während in anderen Regionen Bayerns die Pflicht, bei Neubauvorhaben Maßnahmen zu treffen, die den Austritt von Radon aus dem Baugrund verhindern oder zumindest wesentlich erschweren, dadurch als erfüllt gilt, dass die allgemein anerkannten Regeln zum Feuchteschutz beachtet werden, sind im Landkreis Wunsiedel zukünftig zusätzliche bauliche Maßnahmen nach § 154 der Strahlenschutzverordnung erforderlich. 

Weitere Messungen geplant

Für die Ausweisung weiterer Risikogebiete in Bayern fehlt es derzeit an einer ausreichenden Datengrundlage. Weitere Messungen, insbesondere im Bereich der Stadt Bayreuth sowie in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Traunstein, sind geplant, sodass die Festlegung weiterer Radonvorsorgegebiete nicht ausgeschlossen werden kann. 

Radonvorsorgegebiet

Infografik: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS); www.bfs.de